Der Dachgeschossausbau bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung,
da mit dem Ausbau im Normalfall eine Bau-Nutzungsänderung verbunden
ist. Für untergeordnete Räume, z.B. Hobbyräume die nicht dem ständigen
Aufenthalt dienen, ist in den meisten keine Genehmigung
erforderlich.
Durch die bewährte Trockenbauweise
wird keine Feuchtigkeit in bestehende Bauteile gebracht. Die
ausgebauten Räume können unmittelbar nach der Fertigstellung
bezogen werden. Auch alle bauamtlichen Anforderungen an den
Brandschutz, z. B. brandhemmende F30 oder brandbeständige F90 Ausführungen
können mit einer Rigips-Konstruktion problemlos erfüllt werden.
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Es ist jedoch empfehlenswert,
sich dieses von der Baubehörde durch eine formlose Anfrage bestätigen
zu lassen.
Rigips Systeme erfüllen durch die
Kombination von Rigipsplatten mit schall- und wärmedämmenden Dämmstoffen
alle Anforderungen, die an eine wirtschaftlichen und mit hohem
Wohnkomfort ausgestatteten Ausbau gestellt werden. 
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