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Dachbodenausbau
  
 
Der Ausbau ungenutzten Dachraums bietet die bei weitem preiswerteste Möglichkeit neuen Wohnraum zu schaffen. Für den Dachgeschossausbau spricht die bessere Nutzung des vorhandenen verbauten Raumes und die vergleichsweise schnelle Fertigstellung zusätzlich benötigten Wohn- oder Arbeitsraumes. 
Der Dachgeschossausbau bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung, 
da mit dem Ausbau im Normalfall eine Bau-Nutzungsänderung  verbunden ist. Für untergeordnete Räume, z.B. Hobbyräume die nicht dem ständigen Aufenthalt dienen, ist in den meisten keine Genehmigung erforderlich.


  

Durch die bewährte Trockenbauweise wird keine Feuchtigkeit in bestehende Bauteile gebracht. Die ausgebauten Räume können unmittelbar nach der Fertigstellung bezogen werden. Auch alle bauamtlichen Anforderungen an den Brandschutz, z. B. brandhemmende F30 oder brandbeständige F90 Ausführungen können mit einer Rigips-Konstruktion problemlos erfüllt werden.

Es ist jedoch empfehlenswert, sich dieses von der Baubehörde durch eine formlose Anfrage bestätigen zu lassen.

Rigips Systeme erfüllen durch die Kombination von Rigipsplatten mit schall- und wärmedämmenden Dämmstoffen alle Anforderungen, die an eine wirtschaftlichen und mit hohem Wohnkomfort ausgestatteten Ausbau gestellt werden.

 

 
      
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